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Schufa

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Was ist die Schufa?

Hinter dem Kürzel „SCHUFA“ verbirgt sich die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Früher war sie als Verein organisiert. Heute dagegen ist sie eine Wirtschaftsauskunftei, die privatrechtlich konzipiert ist. Das Unternehmen ist der Partner für Banken und Händler sowie viele andere Businessmitglieder, die Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von möglichen Vertragspartnern benötigen.

U
Beispiel

Wenn Du einen Handyvertrag abzuschließen willst, wird sich der Provider möglicherweise bei der Auskunftei über Deine Bonität, also Deine Zahlungsfähigkeit, informieren.

 

Welche Dinge sind bei der Schufa gespeichert?

Die Daten, die das Unternehmen speichert, können Auskunftsuchenden eine Menge Informationen liefern. Unter anderem werden gespeichert:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und aktuelle Anschrift sowie Dein Umzugsverhalten
  • Kreditaufnahmen
  • Leasingverträge
  • Konten (Girokonto, Pfändungskonto)
  • Kreditkarten
  • Laufzeitverträge – etwa der Handyvertrag
  • Kundenkonten im Handel, zum Beispiel in Onlineshops
  • Mahnungen
  • gerichtliche Verfahren
  • eidesstattliche Versicherungen und Insolvenzen

Wer interessiert sich für meine Bonität?

Zwei Arten von Vertragspartnern interessiert es besonders, ob Du Dich als seriöser und solventer Partner erweisen wirst. Das sind zum einen alle Unternehmen, die Dir ein Darlehen – in welcher Form auch immer – bieten sollen. Das kann der klassische Kredit bei einem Kreditinstitut sein. Es kann aber auch ein Ratenkauf sein. Auch hier ist es dem Händler selbstverständlich wichtig, dass Du Deine Raten zahlen kannst.

Die zweite Art von Vertragspartnern, für die Deine Bonität bedeutsam ist, sind diejenigen, mit denen du langfristige Verträge abschließt. So etwa der Provider für das Internet oder der Vermieter, der die pünktliche Miete schätzt.

Welche Schufa-Einträge habe ich?

Du willst von möglichen Vertragspartnern nicht die Information erhalten, dass Du eine schlechte Bonität hast? Dann ist es empfehlenswert, Dir eine Selbstauskunft geben zu lassen.

In §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist verankert, dass jeder Bürger einmal jährlich das Recht hat, eine kostenlose Auskunft zu seiner Bonität zu erhalten.

Diese Auskunft ist für Dich mit zwei Vorteilen verbunden: Zum einen können Dich Händler nicht mit der Botschaft einer schlechten Bonität überraschen. Zum anderen kannst Du auch überprüfen, ob Daten von Dir gespeichert sind, bei denen Du ein gesetzliches Recht auf Löschung hast, weil sie verjährt sind.

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