Wie können wir helfen?

Zahlungsverzug

Du bist hier:
< Alle Themen

Was bedeutet Zahlungsverzug

Der Begriff Zahlungsverzug bezeichnet eine Situation, in der ein Schuldner seiner Verpflichtung zur Begleichung einer bestimmten Geldforderung nicht fristgerecht nachkommt.

Die hierfür bestehenden Gründe sind für die Folgen eines Zahlungsverzugs grundsätzlich nicht entscheidend.

Das heißt, dass Du sowohl dann in Verzug gerätst, wenn Du wissentlich den Termin zur Zahlung verstreichen lässt, als auch, wenn Du die Frist einfach nur vergessen hast. Zu den Folgen eines Zahlungsverzugs gehören neben der Erhebung von Mahngebühren durch den Gläubiger auch weitere Maßnahmen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Die dafür anfallenden Kosten hast Du dann ebenfalls zu bezahlen.

Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wenn Du vertraglich oder aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder Beschlusses zu einer Zahlung verpflichtet bist und diese rechtswidrig sowie schuldhaft entweder gar nicht oder zu spät leistest, gerätst Du in Zahlungsverzug. Damit dieser Verzug aber tatsächlich rechtlich vorliegt, müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Es besteht ein unbestrittener Anspruch des Gläubigers auf Zahlung
(d. h. die Forderung besteht zu Recht und Du hast keine Einwände dagegen erhoben)
2. Die Zahlung ist fällig (d. h. der Dir genannte Termin für die Zahlung ist verstrichen)

r

Wichtig zu wissen

Zu beachten ist ferner, dass gemäß § 271 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Gläubiger (also der Zahlungsempfänger) die Forderung sofort verlangen kann, wenn kein bestimmter Zahlungszeitpunkt vereinbart wurde (§ 271 (1) BGB). Das ist zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt der Fall. Dort musst Du den Betrag für die gekauften Waren direkt an der Kasse entrichten. Auch einige Online-Shops erwarten bei Zahlung auf Rechnung eine sofortige Überweisung unmittelbar nach Erhalt der Sendung. Hier gerätst Du also praktisch gleich in Zahlungsverzug, wenn Du die bestehende Forderung nicht leistest.

Mahngebühren, Verzugszinsen, Klage

Leistet ein Schuldner bis zur Fälligkeit nicht, kann der Gläubiger ihm eine Mahnung schicken und einen Säumniszuschlag bzw. Verzugszinsen verlangen.

Mit dieser so genannten Beitreibung kann der Gläubiger auch ein Inkassobüro beauftragen – und die Kosten dafür der ursprünglichen Forderung zuschlagen.

Wie hoch die Verzugszinsen sein dürfen, ist ebenfalls im BGB geregelt. So können einem privaten Verbraucher nur Verzugszinsen berechnet werden, die maximal 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz liegen.
Wird weiterhin nicht gezahlt, steht dem Gläubiger die Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Erhebung einer Klage offen.

Also: Auf Fälligkeitstermine achten!

Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, solltest Du mögliche Fälligkeitstermine immer im Blick behalten. In vielen Verträgen oder Vereinbarungen sind genaue Daten oder Fristen genannt, bis zu denen Zahlungen erfolgt sein müssen. So heißt es beispielsweise standardmäßig in den Rechnungen der Telekom, dass der fällige Betrag spätestens am 10. Tag nach dem Zugang der Rechnung auf dem Konto des Unternehmens eingegangen sein muss. Lässt Du diese Frist verstreichen, gerätst du in Zahlungsverzug.

Und: unberechtigten Forderungen widersprechen!

Bist Du der Meinung, eine Rechnung oder Forderung betrifft Dich nicht? Dann ist es eine schlechte Idee, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen.
Gehe der Sache nach und informiere den Rechnungssteller darüber, dass die Forderung deiner Meinung nach unbegründet ist.
Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie diese vermeintliche Forderung entstanden ist und wie die Reaktion darauf am besten aussieht. Hol‘ dir fachkundige Unterstützung, wenn Dir so etwas passiert!

Inhaltsverzeichnis

0