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Gläubiger

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Was ist ein Gläubiger?

Wenn Du in finanziellen oder juristischen Schreiben den Begriff „Gläubiger“ liest, geht es immer um Schuldverhältnisse. Gläubiger ist demnach derjenige, der einer anderen Person oder einem Unternehmen (dem Schuldner) entweder Kredit gewährt oder Geldansprüche an den anderen hat. Der Gläubiger ist also Inhaber einer Forderung, die sich aus einem Rechtsgeschäft (z. B. einem Kaufvertrag) ergibt oder aufgrund eines gerichtlichen Urteils bzw. Vollstreckungsbescheides besteht.

Glauben, dass die Schulden beglichen werden …

Das Wort „Gläubiger“ stammt vom italienischen „creditore„, welches wiederum von „credere“ (lat. für „glauben“) abgeleitet ist.

Wer in der Rolle eines Gläubigers ist, „glaubt“ (= vertraut) also darauf, dass die ihm gegenüber bestehenden Schulden vom Schuldner beglichen werden.

Die Person des Gläubigers kann eine ihm geschuldete Leistung (häufig ist dies ein Geldbetrag) aufgrund der Bestimmungen des § 241 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fordern. Dabei wird die rechtliche Beziehung zwischen Gläubigern und Schuldnern juristisch als „Schuldverhältnis“ bezeichnet.

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Beispiel

Du hast Deinem Freund Max für den Kauf seines neuen Autos einen Betrag in Höhe von 2.000 EUR geliehen. In diesem Fall bist Du in der Rolle des Gläubigers und Dein Freund Max in der Rolle des Schuldners. Du vertraust darauf (= glaubst daran!), dass Dir Max (der Schuldner) die Schuldforderung (die 2.000 EUR) zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen wird.

Gläubigermehrheiten sind auch möglich

Bei der Person des Gläubigers muss es sich nicht zwingend um eine Einzelperson handeln. Vielmehr gibt es auch die sogenannte Gläubigermehrheit.

Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Erbengemeinschaft: Nehmen wir beispielsweise an, drei Söhne haben das Vermögen ihres verstorbenen Vaters geerbt und der Vater war Eigentümer eines vermieteten Hauses. Dann schulden die Mieter ihren Mietzins nun der Erbengemeinschaft als Ganzes – also den drei Söhnen. Diese sind demnach eine Gläubigermehrheit.

Beteiligter in Zwangsvollstreckungssachen

Kommt ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann gegen ihn vor Gericht ein Urteil erlassen werden. Sobald dieses rechtskräftig und vollstreckbar geworden ist, kann ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, die bestehende Forderung einzutreiben. Während des gesamten Zwangsvollstreckungsverfahrens ist dann nicht mehr von „Kläger“ und „Beklagtem“, sondern vielmehr von „Gläubiger“ und „Schuldner“ die Rede. Auf diese Weise wird allen Beteiligten schon auf den ersten Blick klar, in welcher Phase sich der gerichtliche Prozess gerade befindet.

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