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Freistellungsauftrag

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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Wenn Du auf Deinem Tagesgeld- oder Festgeldkonto Zinsen erhältst, musst Du diese grundsätzlich versteuern. Auch für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Wertpapieren sowie für Einnahmen aus Dividenden fallen Steuern an.

In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die hierfür zu entrichtende Kapitalertragsteuer pauschal 25 %. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer sowie ggf. die Kirchensteuer von 8 bzw. 9 % der Kapitalertragsteuer. Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du diese Steuerlast bis zu einer gewissen Ertragssumme vermeiden.

Kapitalerträge von der Besteuerung freistellen

Als Sparer oder Anleger musst Du auf Deine Kapitalerträge Abgeltungssteuer zahlen. Zugleich stehen Dir jährlich Freibeträge zu, bis zu denen Du die Abführung der Steuer verhindern kannst.

Um dies zu erreichen, musst Du Deiner Bank oder Bausparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen.

Du weist das Kreditinstitut damit an, Dich vom automatischen Steuerabzug bis zur Höhe des im Freistellungsauftrags genannten Betrages zu befreien. Grundsätzlich gelten dabei pro Kalenderjahr folgende Pauschbeträge (auch „Sparer-Freibeträge“ genannt):

  • Alleinstehend: 801 EUR
  • Verheiratet: 1.602 EUR (bei steuerlicher Zusammenveranlagung)
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Wichtig zu wissen

Da die Geldinstitute fällige Steuern zunächst automatisch einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen, solltest Du Freistellungsaufträge so früh wie möglich erteilen.

Notfalls kannst Du dies aber auch noch bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag des betreffenden Kalenderjahres (meist ist das der 30.12.) nachholen. In diesem Fall erhältst Du eine nachträgliche Gutschrift; bereits abgeführte Beträge werden Deinem Konto also wieder hinzugebucht.

Verteilung auf mehrere Kreditinstitute möglich

Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages hast Du die Wahl, Dir den gesamten Pauschbetrag bei einem einzigen Kreditinstitut anrechnen zu lassen oder ihn auf mehrere Banken zu verteilen. Sofern Du eine Aufsplittung wünschst, musst Du für jedes einzelne Kreditinstitut einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen. Hierbei musst Du allerdings beachten, dass Du die genannten Höchstgrenzen von 801 EUR bzw. zusammengerechnet 1.602 EUR nicht überschreiten darfst!

Keine Beschränkung auf einzelne Konten oder Depots

Erteilte Freistellungsaufträge gelten stets für sämtliche Kapitalerträge, die Du bei einem Kreditinstitut erzielst. Du kannst die Freistellung also nicht auf bestimmte Konten oder Depots beschränken. Hinsichtlich der zeitlichen Gültigkeit stehen Dir allerdings zwei Möglichkeiten offen:

  • Du legst die Freistellungsaufträge unbefristet fest (sie gelten dann bis zur Erteilung eines neuen Auftrags).
  • Du legst von vornherein eine Befristung bis zum Ende eines bestimmten Kalenderjahres fest.
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