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Nominalzins

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Was ist der Nominalzins?

Der Nominalzins gibt den Zinssatz an, den ein Anleger auf sein angelegtes Geld bekommt oder den ein Kreditnehmer für sein Darlehen an die Bank zu zahlen hat. Dieser Satz berücksichtigt jedoch nicht die Kosten und Gebühren, die das Kreditinstitut zusätzlich berechnet. Den tatsächlichen Gewinn beziehungsweise die realen Kosten eines Darlehens beziffert nur der effektive Jahreszins, in den diese Posten eingerechnet sind. Seit der Novellierung der Verbraucherrechterichtlinie 2010 heißt der Nominalzins offiziell Sollzins.

Der Sollzins kann variabel oder fest vereinbart werden

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem festen und einem variablen Sollzins: Ein variabler Sollzins kann sich innerhalb der Kreditlaufzeit ändern, weil er kontinuierlich an den Bedingungen des nationalen Kapitalmarkts ausgerichtet wird. Daher kann er teurer oder günstiger werden. Ein fester Sollzins bleibt für die gesamte Dauer eines Darlehens konstant. In aller Regel wird für mittel- und langfristige Kredite ein fester Satz, für kurzfristige dagegen häufiger ein variabler Zinssatz vereinbart.

Welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe des Nominalzinses?

Die Höhe des Nominalzinses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlichen Einfluss hat der Umstand, zu welchem Preis die Bank selbst sich Geld leihen kann und wie die mit der Bank konkurrierenden Kreditinstitute ihre aktuelle Preispolitik gestalten. Die allgemeine Lage am Kapitalmarkt wird dabei wesentlich vom sogenannten Leitzins der Europäischen Zentralbank bestimmt. Dieser gibt den Grundtenor des Zinsniveaus in der Europäischen Union vor.

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Schon gewusst?

Seit März 2016 liegt dieser Leitzins bei 0,00 Prozent – ein historischer Tiefstand, der denkbar günstige Zinskonditionen zur Folge hat.

Bei Immobilienkrediten folgen die Banken fast immer der Regel, dass der Nominalzins umso höher angesetzt wird, je länger eine Zinsfestschreibung erfolgen soll. Dabei wirkt sich auch die Bonität des Darlehensnehmers unmittelbar aus: Je geringer diese ist, desto größer ist das Risiko, dass der Kredit „notleidend“ wird – und dieses Risiko wird über die Kreditzinsen „eingepreist“.

Speziell bei Baufinanzierungen honorieren die Kreditinstitute überdies die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals durch einen niedrigeren Nominalzins.

Kreditinstitute müssen immer auch den effektiven Jahreszins ausweisen

Der Gesetzgeber will Kredite für Verbraucher vergleichbar machen. Deshalb müssen Banken und Sparkassen im Rahmen der Preisangabenverordnung neben dem Sollzins auch den effektiven Jahreszins offenlegen. Er enthält alle Kosten und Gebühren, die in irgendeiner Art und Weise mit dem Darlehen verbunden sind. Daher weist er die reale Zinslast aus.

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