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Grundschuld

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Was bedeutet Grundschuld?

Grundschulden sind eine Form der Kreditaufnahme durch Immobilienbesitzer. Wenn Du also ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, kannst Du diese in vielen Fällen mit einer Grundschuld belasten. Als sogenanntes Grundpfandrecht fungiert sie als Sicherheit des Kreditbetrages gegenüber der Bank.

Dies bedeutet konkret, dass Dein Grundbesitz dem Gläubiger (also der Bank) für eine bestimmte Zeit als Pfand dient. Nämlich so lange, bis Du Deine Schulden inklusive der vereinbarten Zinsen vollständig beglichen hast.

Zur rechtsgültigen Dokumentation werden Grundschulden immer auch im Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen.

Häufig zur Baufinanzierung genutzt

Grundschulden werden häufig als Möglichkeit der Baufinanzierung genutzt. Vielleicht kannst Du Deinen Baukredit aber aus bestimmten Gründen nicht mehr bedienen. Dann hat die Bank die Möglichkeit, auf Dein Haus beziehungsweise Grundstück zuzugreifen und durch eine entsprechende Verwertung die ausstehende Kreditschuld einzutreiben. Hierfür ist dann im Regelfall die Durchführung einer Zwangsversteigerung bzw. einer Zwangsverwaltung vorgesehen.

Eintrag ins Grundbuch ist der Regelfall

Wer Grundschulden aufnimmt, muss im Regelfall eine Eintragung dieser Belastung im Grundbuch hinnehmen.

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Wichtig zu wissen

Dort bleibt die Grundschuld so lange eingetragen, bis eine entsprechende Löschung beantragt wird. Dies kann unmittelbar nach der Rückzahlung des Baufinanzierungsdarlehens bzw. des Kredites geschehen. Alternativ nutzt Du die Möglichkeit, die eingetragene Grundschuld gleich als Sicherheit für einen Anschlusskredit zu verwenden.

Grundbucheintrag: Ohne Notar geht es nicht

Wenn es um die Aufnahme von Grundschulden geht, muss ein Notar diesen Vorgang begleiten. Das hat damit zu tun, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen sind. Über diese müssen alle Beteiligten aufgeklärt werden. Hierzu gehört nicht nur die eigentliche Kredit- bzw. Finanzierungskonstellation, sondern auch die Eintragung der Schulden in das Grundbuch. Bei der Frage nach den Kosten beim Immobilienkauf solltest Du daher also immer auch die Notar- und Gerichtsgebühren berücksichtigen.

Grundschuld: Mit oder ohne Brief

Grundschulden werden entweder mit oder ohne Brief aufgenommen. Seit etlichen Jahren wird die brieflose Form favorisiert und die Eintragung im Grundbuch erfolgt dann mit dem Vermerk „Grundschuld ohne Brief„.

Sollte dennoch von der Möglichkeit der Ausstellung eines Grundschuldbriefes Gebrauch gemacht werden, musst Du beachten, dass der Besitzer dieses Papiers zugleich auch Inhaber der Forderung ist – auch wenn dessen Name nicht explizit im Grundbuch steht.

Die Übertragung von Briefgrundschulden ist daher leichter möglich als bei Grundschulden ohne Brief. Außerdem ist zu berücksichtigten, dass ein in Verlust geratener Grundschuldbrief in einem (kostenpflichtigen!) Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden muss.

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